Ihren Anliegen einen gemeinnützigen Bestand geben?
Nehmen Sie die Salvatorianische Hilfsaktion in Ihr Testament auf.
Immer mehr Menschen wollen einen Teil ihres Nachlasses testamentarisch einem guten Zweck zukommen lassen. Verantwortungsvoll die Welt nach eigenen Werten mitgestalten, wird so ein Grundsatz für Denken und Handeln über das Lebensende hinaus. Beachten Sie bitte in diesem Verband auch: wenn Sie kein Testament gemacht haben und es keine Angehörigen (mehr) gibt, erhält der Staat ihren vollständigen Nachlass.
Erkundigen Sie sich über die Möglichkeiten bei einem Notar oder bei unserer Stiftung.
Ihr Testament individuell gestalten
Sie möchten Ihr Vermögen anders aufteilen, als das Erbgesetz vorgibt und eine gemeinnützige Organisation bedenken? Das regeln Sie am besten notariell in einem Testament oder Erbvertrag. Das setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft und ermöglicht individuelle Gestaltung Ihres Testaments .
Es gibt zwei Methoden um gemeinnützigen Organisationen per Testament Vermögensgegenstände zukommen zu lassen.
Das Vermächtnis
Ein Vermächtnis ist eine testamentarische Bestimmung, in der Sie angeben, daβ Sie einen festgelegten Geldbetrag oder ein bestimmtes Gut ( z.B. ein Grundstück, eine Wohnung,…) der von Ihnen gewählten Person oder (gemeinnützigen) Organisation hinterlassen.
Das Erbteil
In Ihrem Testament ernennen Sie die Salvatorianische Hilfsaktion zum Erben, bzw. Miterben. Ihr Anliegen wird dann verhältnismäβig nach den Bestimmungen in Ihrem Testament an die Erben / Miterben und ernannten Erben verteilt.
Die wichtigsten Vorteile eines Testaments
* Sie bestimmen selbst, wer Ihren Nachlass erhält und wer welchen Teil davon bekommt.
* Ihr Testament ist jederzeit änderbar.
* Mit Ihrem Nachlass verbessert die Salvatorianische Hilfsaktion Lebens- und Wohnbedingungen in der Dritten Welt.
* Günstige Erbschaftssteuertarife ermöglichen es unserer Hilfsaktion bis zu 92 % des von ihr vererbten Betrags der Dritten Welt und denen die ihr helfen, zugutekommen zu lassen.