Für unsere Belgischen Wohltäter:
Spenden an unsere Arbeit sind vom steuerpflichtigen Einkommen absetzbar, wenn der Gesamtbetrag, den Sie innerhalb eines Kalenderjahres überweisen, 40,00 € oder mehr beträgt.
Dafür erhalten Sie automatisch im Februar des folgenden Jahres eine Bescheinigung.
Ihre Spende berechtigt Sie zu einer Steuerermäßigung.
Wichtige Mitteilung bezüglich der Steuerbescheinigungen
Ab dem 1. Januar 2025 sind wir – gemäß der Vorschriften des Föderalen Finanzdienstes (FÖD Finanzen) – verpflichtet, die Nationale Registernummer des Spenders auf der Steuerbescheinigung anzugeben.
Falls Sie der Meinung sind, dass wir diese Nummer noch nicht besitzen (sie befindet sich auf der Rückseite Ihres Personalausweises und beginnt mit Ihrem Geburtsjahr), bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen.
Diese Nummer wird ausschließlich für die korrekte Übermittlung der Liste der Steuerbescheinigungen an den FÖD Finanzen verwendet.
Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten mit größter Sorgfalt.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mithilfe!